Sollten Sie Ihren Urlaub nicht antreten können, weil Sie unerwartet erkranken oder andere unvorhersehbare Dinge geschehen, raten wir zum Abschluss eines Stornoschutzes. Selbst bei Ereignissen wie dem Nichtbestehen einer Reifeprüfung oder dem Verlust des Arbeitsplatzes greift der Stornoschutz der Europäischen Reiseversicherung. Ebenso sind Sie gegen Bergnot und den damit verbunden Bergungskosten versichert!
Wenn die Versicherung mit der Buchung abgeschlossen wird, gilt der Versicherungsschutz sofort. Sie haben keine Versicherung bei Buchung abgeschlossen, überlegen es sich jedoch anders? Kein Problem!
Auch ein späterer Versicherungsabschluss ist noch möglich: In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz für die Leistung Storno erst ab Tag 10 nach Abschluss. Alle anderen Versicherungsleistungen unterliegen keiner Wartefrist und gelten im vollen Umfang sofort.
Details über die Konditionen und inkludierten Leistungen entnehmen Sie bitte der Website der europäischen Reiseversicherung!
Plus | Premium |
Reisestorno | Reisestorno (erweiterte Stornogründe) |
Reiseabbruch | Reiseabbruch |
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Unfreiwillige Urlaubsverlängerung | Unfreiwillige Urlaubsverlängerung |
Suche und Bergung inklusive Hubschrauberbergung | Suche und Bergung inklusive Hubschrauberbergung |
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